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Zuständige Behörde für 54314 Baldringen
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 54314 Baldringen ist:
Amtsgericht Hermeskeil
Justiz-Id: T2404
- Behörde: Amtsgericht Hermeskeil
- Anschrift: Trierer Straße 43, 54411 Hermeskeil
- Postanschrift: Postfach 11 63, 54401 Hermeskeil
- Telefon: 06503 9149-0
- Fax: 06503 9149-25
- E-Mail: agher@ko.jm.rlp.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.