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Zuständige Behörde für 55471 Biebern
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 55471 Biebern ist:
Amtsgericht Simmern (Hunsrück)
Justiz-Id: T2105
- Behörde: Amtsgericht Simmern (Hunsrück)
- Anschrift: Schulstraße 5, 55469 Simmern (Hunsrück)
- Postanschrift: Postfach 3 27, 55463 Simmern (Hunsrück)
- Telefon: 06761 9535-0
- Fax: 06761 9535-55
- E-Mail: agsim@ko.jm.rlp.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.