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Zuständige Behörde für 55592 Breitenheim
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 55592 Breitenheim ist:
Amtsgericht Bad Sobernheim
Justiz-Id: T2106
- Behörde: Amtsgericht Bad Sobernheim
- Anschrift: Gymnasialstraße 11, 55566 Bad Sobernheim
- Postanschrift: Postfach 2 62, 55562 Bad Sobernheim
- Telefon: 06751 9313-0
- Fax: 06751 9313-50
- E-Mail: agsob@ko.jm.rlp.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.