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Zuständige Behörde für 57612 Birnbach

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 57612 Birnbach ist:

Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald)

Justiz-Id: T2202


  • Behörde: Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald)
  • Anschrift: Hochstraße 1, 57610 Altenkirchen (Westerwald)
  • Postanschrift: Postfach 11 40, 57601 Altenkirchen (Westerwald)
  • Telefon: 02681 9526-0
  • Fax: 02681 9526-111
  • E-Mail: agak@ko.jm.rlp.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.