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Zuständige Behörde für 59969 Hallenberg

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 59969 Hallenberg ist:

Amtsgericht Medebach

Justiz-Id: R1907


  • Behörde: Amtsgericht Medebach
  • Anschrift: Marktstraße 2, 59964 Medebach
  • Postanschrift: Postfach 11 20, 59959 Medebach
  • Telefon: 02982 9217-0
  • Fax: 02982 9217-33
  • E-Mail: poststelle@ag-medebach.nrw.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.