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Zuständige Behörde für 61203 Bingenheimer Mühle
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 61203 Bingenheimer Mühle ist:
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Justiz-Id: M1405
- Behörde: Amtsgericht Friedberg (Hessen)
- Anschrift: Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen)
- Postanschrift: Postfach 10 01 61, 61141 Friedberg (Hessen)
- Telefon: 06031 603-0
- Fax: 0611 32761 8362
- E-Mail: verwaltung@ag-friedberg.justiz.hessen.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.