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Allgemeiner Gerichtsstand in 63825 Blankenbach

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Zuständige Behörde für 63825 Blankenbach

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 63825 Blankenbach ist:

Amtsgericht Aschaffenburg Zweigstelle Alzenau in Unterfranken

Justiz-Id: D4101


  • Behörde: Amtsgericht Aschaffenburg Zweigstelle Alzenau in Unterfranken
  • Anschrift: Burgstraße 14, 63755 Alzenau in Unterfranken
  • Postanschrift: Postfach 13 60, 63754 Alzenau in Unterfranken
  • Telefon: 06023 9753-0
  • Fax: 09621 96241-0466
  • E-Mail: -

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.