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Zuständige Behörde für 65329 Hohenstein

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 65329 Hohenstein ist:

Amtsgericht Bad Schwalbach

Justiz-Id: M1905


  • Behörde: Amtsgericht Bad Schwalbach
  • Anschrift: Nikolaus-August-Otto-Str. 15, 65307 Bad Schwalbach
  • Postanschrift: Postfach 11 54, 65301 Bad Schwalbach
  • Telefon: 06124 7069-0
  • Fax: 06124 7069-57
  • E-Mail: verwaltung@ag-badschwalbach.justiz.hessen.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.