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Zuständige Behörde für 65366 Geisenheim
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 65366 Geisenheim ist:
Amtsgericht Rüdesheim am Rhein
Justiz-Id: M1904
- Behörde: Amtsgericht Rüdesheim am Rhein
- Anschrift: Gerichtsstraße 9, 65385 Rüdesheim am Rhein
- Postanschrift: Postfach 12 20, 65377 Rüdesheim am Rhein
- Telefon: 06722 9040-0
- Fax: 06722 9040-40
- E-Mail: verwaltung@ag-ruedesheim.justiz.hessen.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.