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Zuständige Behörde für 65462 Ginsheim-Gustavsburg
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 65462 Ginsheim-Gustavsburg ist:
Amtsgericht Groß-Gerau
Justiz-Id: M1106
- Behörde: Amtsgericht Groß-Gerau
- Anschrift: Europaring 11 - 13, 64521 Groß-Gerau
- Postanschrift: Postfach 11 62, 64518 Groß-Gerau
- Telefon: 06152 170-02
- Fax: 0611 32761-8006
- E-Mail: verwaltung@ag-grossgerau.justiz.hessen.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.