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Allgemeiner Gerichtsstand in 65599 Dornburg

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Zuständige Behörde für 65599 Dornburg

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 65599 Dornburg ist:

Amtsgericht Limburg a. d. Lahn Zweigstelle Hadamar

Justiz-Id: M1704


  • Behörde: Amtsgericht Limburg a. d. Lahn Zweigstelle Hadamar
  • Anschrift: Gymnasiumstraße 2, 65589 Hadamar
  • Postanschrift: Postfach 11 69, 65583 Hadamar
  • Telefon: 06433 9124-0
  • Fax: 06433 9124-44
  • E-Mail: poststelle@ag-limburg.justiz.hessen.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.