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Allgemeiner Gerichtsstand in 67251 Freinsheim

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Zuständige Behörde für 67251 Freinsheim

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 67251 Freinsheim ist:

Amtsgericht Bad Dürkheim

Justiz-Id: T3101


  • Behörde: Amtsgericht Bad Dürkheim
  • Anschrift: Seebacher Straße 2, 67098 Bad Dürkheim
  • Postanschrift: Postfach 15 64, 67089 Bad Dürkheim
  • Telefon: 06322 965-0
  • Fax: 06322 965-118
  • E-Mail: agduw@zw.jm.rlp.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.