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Zuständige Behörde für 67466 Breitenstein
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 67466 Breitenstein ist:
Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
Justiz-Id: T3105
- Behörde: Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
- Anschrift: Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße
- Postanschrift: Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße
- Telefon: 06321 401-0
- Fax: 06321 401-291
- E-Mail: agnw@zw.jm.rlp.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.