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Zuständige Behörde für 72160 Horb am Neckar

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 72160 Horb am Neckar ist:

Amtsgericht Horb am Neckar

Justiz-Id: B2502


  • Behörde: Amtsgericht Horb am Neckar
  • Anschrift: Marktplatz 22, 72160 Horb am Neckar
  • Postanschrift: Marktplatz 22, 72160 Horb am Neckar
  • Telefon: 07451 5518-0
  • Fax: 07451 5518-40
  • E-Mail: poststelle@aghorb.justiz.bwl.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.