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Zuständige Behörde für 73568 Durlangen

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 73568 Durlangen ist:

Amtsgericht Schwäbisch Gmünd

Justiz-Id: B2108


  • Behörde: Amtsgericht Schwäbisch Gmünd
  • Anschrift: Rektor-Klaus-Straße 21, 73525 Schwäbisch Gmünd
  • Postanschrift: Rektor-Klaus-Straße 21, 73525 Schwäbisch Gmünd
  • Telefon: 07171 602-0
  • Fax: 07171 602-571
  • E-Mail: poststelle@agschwgmuend.justiz.bwl.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.