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Zuständige Behörde für 73650 Winterbach
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 73650 Winterbach ist:
Amtsgericht Schorndorf
Justiz-Id: B2608
- Behörde: Amtsgericht Schorndorf
- Anschrift: Burgschloss, 73614 Schorndorf
- Postanschrift: Burgschloss, 73614 Schorndorf
- Telefon: 07181 12984-0
- Fax: 07181 601-400
- E-Mail: poststelle@agschorndorf.justiz.bwl.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.