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Zuständige Behörde für 74423 Obersontheim
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 74423 Obersontheim ist:
Amtsgericht Schwäbisch Hall
Justiz-Id: B2308
- Behörde: Amtsgericht Schwäbisch Hall
- Anschrift: Unterlimpurger Straße 8, 74523 Schwäbisch Hall
- Postanschrift: Postfach 10 01 20, 74501 Schwäbisch Hall
- Telefon: 0791 946335-0
- Fax: 0791 946335-215
- E-Mail: poststelle@agschwaebischhall.justiz.bwl.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.