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Zuständige Behörde für 74933 Neidenstein

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 74933 Neidenstein ist:

Amtsgericht Sinsheim

Justiz-Id: B1304


  • Behörde: Amtsgericht Sinsheim
  • Anschrift: Werderstraße 12, 74889 Sinsheim
  • Postanschrift: Werderstraße 12, 74889 Sinsheim
  • Telefon: 07261 151-0
  • Fax: 07261 151-101
  • E-Mail: poststelle@agsinsheim.justiz.bwl.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.