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Zuständige Behörde für 84565 Oberneukirchen
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 84565 Oberneukirchen ist:
Amtsgericht Mühldorf am Inn
Justiz-Id: D2908
- Behörde: Amtsgericht Mühldorf am Inn
- Anschrift: Innstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
- Postanschrift: Postfach 20 01 43, 84441 Mühldorf am Inn
- Telefon: 08631 6106-0
- Fax: 08631 6106-300
- E-Mail: poststelle@ag-mue.bayern.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.