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Zuständige Behörde für 85296 Rohrbach
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 85296 Rohrbach ist:
Amtsgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm
Justiz-Id: D5703
- Behörde: Amtsgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Anschrift: Ingolstädter Straße 45, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Postanschrift: Postfach 16 44, 85266 Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Telefon: 08441 756-0
- Fax: 08441 756-129
- E-Mail: poststelle@ag-paf.bayern.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.