Suche nach Angelegenheit
Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.
Zuständige Behörde für 85405 Nandlstadt
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 85405 Nandlstadt ist:
Amtsgericht Freising
Justiz-Id: D2412
- Behörde: Amtsgericht Freising
- Anschrift: Domberg 20, 85354 Freising
- Postanschrift: Postfach 11 42, 85311 Freising
- Telefon: 08161 180-01
- Fax: 08161 180-235
- E-Mail: poststelle@ag-fs.bayern.de
Hier Produkte bestellen
Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.