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Allgemeiner Gerichtsstand in 90518 Altdorf

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Zuständige Behörde für 90518 Altdorf

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 90518 Altdorf ist:

Amtsgericht Hersbruck

Justiz-Id: D3305


  • Behörde: Amtsgericht Hersbruck
  • Anschrift: Schloßplatz 1, 91217 Hersbruck
  • Postanschrift: Postfach 2 06, 91211 Hersbruck
  • Telefon: 09151 733-0
  • Fax: 09151 733-300
  • E-Mail: poststelle@ag-heb.bayern.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.