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Zuständige Behörde für 94089 Neureichenau

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 94089 Neureichenau ist:

Amtsgericht Freyung

Justiz-Id: D2801


  • Behörde: Amtsgericht Freyung
  • Anschrift: Geyersbergerstraße 1, 94078 Freyung
  • Postanschrift: Geyersbergerstraße 1, 94078 Freyung
  • Telefon: 08551 970-0
  • Fax: 08551 970-160
  • E-Mail: poststelle@ag-frg.bayern.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.