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Zuständige Behörde für 94405 Landau a. d. Isar

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 94405 Landau a. d. Isar ist:

Amtsgericht Landau a.d.Isar

Justiz-Id: D2403


  • Behörde: Amtsgericht Landau a.d.Isar
  • Anschrift: Hochstraße 17, 94405 Landau a.d. Isar
  • Postanschrift: Postfach 29, 94401 Landau a.d. Isar
  • Telefon: 09951 945-0
  • Fax: 09951 945-109
  • E-Mail: poststelle@ag-lan.bayern.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.