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Zuständige Behörde für 95500 Heinersreuth
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 95500 Heinersreuth ist:
Amtsgericht Bayreuth
Justiz-Id: D4301
- Behörde: Amtsgericht Bayreuth
- Anschrift: Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth
- Postanschrift: Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth
- Telefon: 0921 504-0
- Fax: 09621 96241-3776
- E-Mail: Poststelle@ag-bt.bayern.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.