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Zuständige Behörde für 97509 Kloster St. Ludwig
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 97509 Kloster St. Ludwig ist:
Amtsgericht Schweinfurt
Justiz-Id: D4608
- Behörde: Amtsgericht Schweinfurt
- Anschrift: Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt
- Postanschrift: Postfach 40 40, 97408 Schweinfurt
- Telefon: 09721 542-0
- Fax: 09721 542-190
- E-Mail: poststelle@ag-sw.bayern.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.