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Zuständige Behörde für 82067 Ebenhausen

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 82067 Ebenhausen ist:

Amtsgericht München

Justiz-Id: D2601


  • Behörde: Amtsgericht München
  • Anschrift: Pacellistraße 5, 80333 München
  • Postanschrift: 80315 München
  • Telefon: 089 5597-06
  • Fax: 09621 96241-0310
  • E-Mail: poststelle@ag-m.bayern.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.