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Zuständige Behörde für 99100 Bienstädt

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 99100 Bienstädt ist:

Amtsgericht Gotha

Justiz-Id: Y1108


  • Behörde: Amtsgericht Gotha
  • Anschrift: Justus-Perthes-Straße 2, 99867 Gotha
  • Postanschrift: Postfach 10 01 36, 99851 Gotha
  • Telefon: 03621 215000
  • Fax: 03621 215100
  • E-Mail: aggth.poststelle@justiz.thueringen.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.