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Zuständige Behörde für 99326 Stadtilm

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 99326 Stadtilm ist:

Amtsgericht Arnstadt

Justiz-Id: Y1102


  • Behörde: Amtsgericht Arnstadt
  • Anschrift: Längwitzer Straße 26, 99310 Arnstadt
  • Postanschrift: Postfach 14 64, 99304 Arnstadt
  • Telefon: 03628 93300
  • Fax: 03628 933033
  • E-Mail: agarn.pressestelle@justiz.thueringen.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.