Suche nach Angelegenheit

Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.

Zuständige Behörde für 99448 Hohenfelden

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 99448 Hohenfelden ist:

Amtsgericht Weimar

Justiz-Id: Y1114


  • Behörde: Amtsgericht Weimar
  • Anschrift: Ernst-Kohl-Straße 23 a, 99423 Weimar
  • Postanschrift: Postfach 20 06, 99421 Weimar
  • Telefon: 03643 23300
  • Fax: 03643 2330200
  • E-Mail: agwei.poststelle@justiz.thueringen.de

Hier Produkte bestellen
Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.