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Zuständige Behörde für 99759 Großlohra
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 99759 Großlohra ist:
Amtsgericht Nordhausen
Justiz-Id: Y1111
- Behörde: Amtsgericht Nordhausen
- Anschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 6, 99734 Nordhausen
- Postanschrift: Postfach 10 01 51, 99721 Nordhausen
- Telefon: 03631 4220
- Fax: 03631 42210
- E-Mail: agndh.poststelle@justiz.thueringen.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.