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Zuständige Behörde für 99991 Unstrut-Hainich
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 99991 Unstrut-Hainich ist:
Amtsgericht Mühlhausen
Justiz-Id: Y1110
- Behörde: Amtsgericht Mühlhausen
- Anschrift: Untermarkt 17, 99974 Mühlhausen/Thüringen
- Postanschrift: Postfach 11 45, 99961 Mühlhausen/Thüringen
- Telefon: 03601 4994-0
- Fax: 03601 4994-444
- E-Mail: agmhl.poststelle@justiz.thueringen.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.