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Überblick Behörden
Hier finden Sie die Übersicht aller zuständigen Behörden für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand
Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.
Amtsgericht Eisenach für 99848 Wutha-Farnroda
Justiz-Id: Y1105
- Behörde: Amtsgericht Eisenach
- Anschrift: Theaterplatz 5, 99817 Eisenach
- Postanschrift: Postfach 11 54, 99801 Eisenach
- Telefon: 03691 2470
- Fax: 03691 247200
- E-Mail: agesa.poststelle@justiz.thueringen.de
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Amtsgericht Gotha für 99100 Zimmernsupra
Justiz-Id: Y1108
- Behörde: Amtsgericht Gotha
- Anschrift: Justus-Perthes-Straße 2, 99867 Gotha
- Postanschrift: Postfach 10 01 36, 99851 Gotha
- Telefon: 03621 215000
- Fax: 03621 215100
- E-Mail: aggth.poststelle@justiz.thueringen.de
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