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Zuständige Behörde für 69239 Neckarsteinach
Angelegenheit: Angelegenheiten der Kammer für Handelssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten der Kammer für Handelssachen in 69239 Neckarsteinach ist:
Landgericht Darmstadt
Justiz-Id: M1100
- Behörde: Landgericht Darmstadt
- Anschrift: Mathildenplatz 13 + 15, 64283 Darmstadt
- Postanschrift: Postfach 11 09 52, 64224 Darmstadt
- Telefon: 06151 992-0
- Fax: 0611 32761-8084
- E-Mail: verwaltung@lg-darmstadt.justiz.hessen.de
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Angelegenheiten der Kammer für Handelssachen betreffen rechtliche Streitigkeiten und Verfahren, die im Bereich des Handelsrechts angesiedelt sind. Diese Kammern sind spezialisierte Abteilungen bei den Landgerichten und befassen sich mit Fällen, die typischerweise zwischen Kaufleuten, Unternehmen oder Personen des Handelsrechts auftreten. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen über Handelsverträge, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Handelsvertreterverträge und Unternehmensübernahmen. Die Kammern für Handelssachen setzen sich oft aus Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern, die aus der Wirtschaft kommen, zusammen. Ziel dieser Kammern ist es, handelsrechtliche Streitigkeiten effizient, sachkundig und wirtschaftsnah zu lösen und so zur Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr beizutragen.