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Zuständige Behörde für 76865 Insheim

Angelegenheit: Angelegenheiten der Kammer für Handelssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten der Kammer für Handelssachen in 76865 Insheim ist:

Landgericht Landau in der Pfalz

Justiz-Id: T3300


  • Behörde: Landgericht Landau in der Pfalz
  • Anschrift: Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz
  • Postanschrift: Postfach 15 20, 76825 Landau in der Pfalz
  • Telefon: 06341 22-0
  • Fax: 06341 22-388
  • E-Mail: lgld@zw.jm.rlp.de

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Angelegenheiten der Kammer für Handelssachen betreffen rechtliche Streitigkeiten und Verfahren, die im Bereich des Handelsrechts angesiedelt sind. Diese Kammern sind spezialisierte Abteilungen bei den Landgerichten und befassen sich mit Fällen, die typischerweise zwischen Kaufleuten, Unternehmen oder Personen des Handelsrechts auftreten. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen über Handelsverträge, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Handelsvertreterverträge und Unternehmensübernahmen. Die Kammern für Handelssachen setzen sich oft aus Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern, die aus der Wirtschaft kommen, zusammen. Ziel dieser Kammern ist es, handelsrechtliche Streitigkeiten effizient, sachkundig und wirtschaftsnah zu lösen und so zur Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr beizutragen.