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Zuständige Behörde für 01640 Coswig

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 01640 Coswig ist:

Amtsgericht Dresden

Justiz-Id: U1104


  • Behörde: Amtsgericht Dresden
  • Anschrift: Roßbachstraße 6, 01069 Dresden
  • Postanschrift: Postfach 12 07 09, 01008 Dresden
  • Telefon: 0351 446-0
  • Fax: 0351 446-4840
  • E-Mail: verwaltung@agdd.justiz.sachsen.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.