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Zuständige Behörde für 07580 Braunichswalde
Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 07580 Braunichswalde ist:
Amtsgericht Gera
Justiz-Id: Y1203
- Behörde: Amtsgericht Gera
- Anschrift: Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera
- Postanschrift: Postfach 16 61, 07506 Gera
- Telefon: 0365 8340
- Fax: 0365 8342007
- E-Mail: agger.poststelle@justiz.thueringen.de
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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.