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Zuständige Behörde für 14797 Kloster Lehnin
Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 14797 Kloster Lehnin ist:
Amtsgericht Brandenburg an der Havel
Justiz-Id: G1302
- Behörde: Amtsgericht Brandenburg an der Havel
- Anschrift: Magdeburger Straße 47, 14770 Brandenburg an der Havel
- Postanschrift: Magdeburger Straße 47, 14770 Brandenburg an der Havel
- Telefon: 03381 398500
- Fax: 03381 398555
- E-Mail: verwaltung@agbrb.brandenburg.de
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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.