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Zuständige Behörde für 16540 Hohen Neuendorf
Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 16540 Hohen Neuendorf ist:
Amtsgericht Oranienburg
Justiz-Id: G1310
- Behörde: Amtsgericht Oranienburg
- Anschrift: Berliner Straße 38, 16515 Oranienburg
- Postanschrift: Postfach 10 02 55, 16502 Oranienburg
- Telefon: 03301 5739-200
- Fax: 03301 5739-300
- E-Mail: verwaltung@agor.brandenburg.de
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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.