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Zuständige Behörde für 39596 Arneburg

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 39596 Arneburg ist:

Amtsgericht Stendal

Justiz-Id: W1215


  • Behörde: Amtsgericht Stendal
  • Anschrift: Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
  • Postanschrift: Postfach 10 11 55, 39551 Hansestadt Stendal
  • Telefon: 03931 58-0
  • Fax: 03931 58-2000
  • E-Mail: ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.