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Zuständige Behörde für 17111 Beggerow
Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 17111 Beggerow ist:
Amtsgericht Neubrandenburg
Justiz-Id: N1105
- Behörde: Amtsgericht Neubrandenburg
- Anschrift: Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg
- Postanschrift: Postfach 11 01 39, 17041 Neubrandenburg
- Telefon: 0395 5444-0
- Fax: 0395 5444-425
- E-Mail: verwaltung@ag-neubrandenburg.mv-justiz.de
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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.