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Zuständige Behörde für 29690 Buchholz (Aller)

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 29690 Buchholz (Aller) ist:

Amtsgericht Walsrode

Justiz-Id: P2716


  • Behörde: Amtsgericht Walsrode
  • Anschrift: Lange Straße 29 - 33, 29664 Walsrode
  • Postanschrift: Postfach 11 49, 29651 Walsrode
  • Telefon: 05161 4862-0
  • Fax: 05161 4862-287
  • E-Mail: agwal-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.