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Zuständige Behörde für 35096 Weimar (Lahn)

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 35096 Weimar (Lahn) ist:

Amtsgericht Marburg

Justiz-Id: M1809


  • Behörde: Amtsgericht Marburg
  • Anschrift: Universitätsstraße 48, 35037 Marburg
  • Postanschrift: Universitätsstraße 48, 35037 Marburg
  • Telefon: 06421 290-0
  • Fax: 0611 32761-8158
  • E-Mail: verwaltung@ag-marburg.justiz.hessen.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.