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Zuständige Behörde für 36399 Freiensteinau
Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 36399 Freiensteinau ist:
Amtsgericht Alsfeld
Justiz-Id: M1401
- Behörde: Amtsgericht Alsfeld
- Anschrift: Landgraf-Hermann-Straße 1, 36304 Alsfeld
- Postanschrift: Postfach 11 64, 36291 Alsfeld
- Telefon: 06631 802-0
- Fax: 0611 32761-8319
- E-Mail: verwaltung@ag-alsfeld.justiz.hessen.de
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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.