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Zuständige Behörde für 37318 Arenshausen

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 37318 Arenshausen ist:

Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt

Justiz-Id: Y1109


  • Behörde: Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt
  • Anschrift: Wilhelmstraße 43, 37308 Heilbad Heiligenstadt
  • Postanschrift: Postfach 12 53, 37303 Heilbad Heiligenstadt
  • Telefon: 03606 5072-0
  • Fax: 03606 5072-222
  • E-Mail: aghig.poststelle@justiz.thueringen.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.