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Zuständige Behörde für 39397 Gröningen

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 39397 Gröningen ist:

Amtsgericht Oschersleben

Justiz-Id: W1210


  • Behörde: Amtsgericht Oschersleben
  • Anschrift: Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben (Bode)
  • Postanschrift: Postfach 10 02 50, 39382 Oschersleben (Bode)
  • Telefon: 03949 9106
  • Fax: 03949 910700
  • E-Mail: ag-oc@justiz.sachsen-anhalt.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.