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Zuständige Behörde für 39517 Angern
Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 39517 Angern ist:
Amtsgericht Haldensleben
Justiz-Id: W1205
- Behörde: Amtsgericht Haldensleben
- Anschrift: Stendaler Straße 18, 39340 Haldensleben
- Postanschrift: Postfach 10 01 51, 39331 Haldensleben
- Telefon: 03904 47130
- Fax: 03904 4713101
- E-Mail: ag-hdl@justiz.sachsen-anhalt.de
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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.