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Zuständige Behörde für 53547 Alsau

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 53547 Alsau ist:

Amtsgericht Linz am Rhein

Justiz-Id: T2212


  • Behörde: Amtsgericht Linz am Rhein
  • Anschrift: Am Konvikt 10, 53545 Linz am Rhein
  • Postanschrift: Postfach 11 77, 53542 Linz am Rhein
  • Telefon: 02644 947-0
  • Fax: 02644 947-180
  • E-Mail: aglin@ko.jm.rlp.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.