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Zuständige Behörde für 55595 Allenfeld
Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 55595 Allenfeld ist:
Amtsgericht Bad Kreuznach
Justiz-Id: T2101
- Behörde: Amtsgericht Bad Kreuznach
- Anschrift: John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach
- Postanschrift: Postfach 16 49, 55506 Bad Kreuznach
- Telefon: 0671 708-0
- Fax: 0671 708-2272
- E-Mail: agkh@ko.jm.rlp.de
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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.