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Zuständige Behörde für 63225 Langen (Hessen)
Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 63225 Langen (Hessen) ist:
Amtsgericht Langen (Hessen)
Justiz-Id: M1112
- Behörde: Amtsgericht Langen (Hessen)
- Anschrift: Zimmerstraße 29, 63225 Langen (Hessen)
- Postanschrift: Postfach 12 60, 63202 Langen (Hessen)
- Telefon: 06103 591-02
- Fax: 06103 27307
- E-Mail: verwaltung@ag-langen.justiz.hessen.de
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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.